Gewinnbenachrichtigungen erfolgen nur dann, wenn ein tatsächlicher Gewinn bei einem Glücks- oder Gewinnspiel erzielt wurde. Gerne wird dies auch Gewinnmitteilung genannt. Man kann diese als Aufforderung ansehen, den Gewinn abzuholen oder einzulösen. Bekannterweise gibt es hier einige Firmen, die sich mit fiktiven Gewinnbenachrichtigungen bereichern wollen. Privatpersonen bekommen eine „Gewinnbenachrichtigung“, die jedoch nicht der Wahrheit entspricht.
Man soll auf teuere Mehrzwecknummern geleitet werden, um dann zu erfahren, dass man, bevor man den Gewinn entgegen nimmt, noch etwas kaufen oder an einer Veranstaltung teilnehmen muss. Seit Kurzem gibt es allerdings ein Gesetz, dass diesen Betrügern das Handwerk legt. Steht in der Gewinnbenachrichtigung wörtlich, dass man gewonnen hat, muss der Anbieter diesen Gewinn auch ausbezahlen.